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   BFH, 16.07.1970 - V R 138/69   

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https://dejure.org/1970,645
BFH, 16.07.1970 - V R 138/69 (https://dejure.org/1970,645)
BFH, Entscheidung vom 16.07.1970 - V R 138/69 (https://dejure.org/1970,645)
BFH, Entscheidung vom 16. Juli 1970 - V R 138/69 (https://dejure.org/1970,645)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Papierfundstellen

  • BFHE 99, 437
  • DB 1970, 1911
  • BStBl II 1970, 709
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (1)

  • Drs-Bund, 17.03.1967 - BT-Drs V/1581
    Auszug aus BFH, 16.07.1970 - V R 138/69
    Wie sich aus dem Schriftlichen Bericht des Finanzausschusses des Deutschen Bundestages (BT) vom 30. März 1967 über den von den Fraktionen der CDU/CSU, FDP eingebrachten Entwurf eines Umsatzsteuergesetzes (Netto-Umsatzsteuer) -- zu BT-Drucksache V/1581 -- ergebe, beruhe die Freistellung der Provisionen der Versicherungsvertreter und Versicherungsmakler darauf, daß die Versicherungsgesellschaften nicht der Mehrwertsteuer unterliegen und daher nicht die Möglichkeit haben, die ihnen von ihren selbständigen Vertretern in Rechnung gestellte Mehrwertsteuer als Vorsteuer abzuziehen.
  • BFH, 24.04.1975 - V R 35/74

    Zum Begriff des Versicherungsvertreters; ein Rechtsbeistand, der nur

    Es gibt keinerlei Anhaltspunkte dafür, daß die Steuerfreiheit auch für andere in § 4 Nr. 11 UStG 1967 nicht genannte Berufsgruppen gelten soll (vgl. Entscheidung des BFH vom 16. Juli 1970 V R 138/69, BFHE 99, 437, BStBl II 1970, 709).

    Der Antragsteller verkennt, daß es ein tragendes Merkmal des neuen Umsatzsteuersystems ist, daß in der Regel die einem steuerbefreiten Umsatz (hier der Versicherungsunternehmen und Bausparkassen) vorgehenden Umsätze nicht von der Umsatzsteuer befreit und damit grundsätzlich die daraus folgenden nachteiligen Wirkungen für die Leistungsempfänger in Kauf genommen worden sind (vgl. Urteil des BFH vom 16. Juli 1970 V R 138/69, BFHE 99, 437, BStBl II 1970, 709).

  • BFH, 26.01.1995 - V R 9/93

    Eine steuerfreie Vermittlung von Krediten führt nur aus, wer gegenüber den

    Der Gesetzgeber hat im UStG 1980 ebenso wie im UStG 1967 (vgl. hierzu Senatsurteil vom 16. Juli 1970 V R 138/69, BFHE 99, 437, BStBl II 1970, 709) in der Regel die einem steuerbefreiten Umsatz vorhergehenden und diesen vorbereitenden Umsätze nicht von der Umsatzsteuer befreit und damit grundsätzlich die nachteiligen Wirkungen einer Umsatzbesteuerung für die beteiligten Unternehmer oder deren Abnehmer in Kauf genommen.
  • FG Düsseldorf, 12.06.2002 - 5 K 8542/99

    Pensionspferdehaltung; Pferdepensionsbetrieb; Reitsportanlage; Unselbständige

    Im übrigen verweist der Senat auf die Rechtsprechung des BFH und des Europäischen Gerichtshofes - EuGH - , wonach für eine ausdehnende Auslegung des Gesetzeswortlautes oder eine analoge Anwendung umsatzsteuerrechtlicher Begünstigungsvorschriften auf andere, im Gesetz nicht genannte Tatbestände zur Vermeidung einer Wettbewerbsverzerrung grundsätzlich kein Raum ist (vgl. die Urteile des BFH vom 16.7.1970, V R 138/69, BStBl II 1970, 709; vom 4.2.1971, V R 86/70, BStBl II 1971, 430 und vom 29.8.1974, V R 90/70, BStBl II 1975, 29; Urteile des EuGH vom 15.6.1989 - Rs 348/87, Umsatzsteuer-Rundschau - UR - 1991, 28 und vom 18.1.2001, Rs C-83/99, UR 2001, 210).
  • BFH, 12.01.1989 - V R 43/84

    Beschaffung von Anschriften ist keine Vermittlung von Umsätzen i. S. des § 4 Nr.

    Wie der BFH im Urteil vom 16. Juli 1970 V R 138/69 (BFHE 99, 437, BStBl II 1970, 709) ausgeführt habe, habe der Gesetzgeber im UStG 1967 in der Regel die einem steuerbefreiten Umsatz vorhergehenden Umsätze nicht von der Umsatzsteuer befreit und damit grundsätzlich die nachteiligen Wirkungen einer Umsatzbesteuerung für die beteiligten Unternehmen oder deren Abnehmer in Kauf genommen.
  • FG Düsseldorf, 12.06.2002 - 5 K 8003/98

    Pensionspferdehaltung; Pferdepensionsbetrieb; Reitsportanlage; Unselbständige

    Im übrigen verweist der Senat auf die Rechtsprechung des BFH und des Europäischen Gerichtshofes - EuGH - , wonach für eine ausdehnende Auslegung des Gesetzeswortlautes oder eine analoge Anwendung umsatzsteuerrechtlicher Begünstigungsvorschriften auf andere, im Gesetz nicht genannte Tatbestände zur Vermeidung einer Wettbewerbsverzerrung grundsätzlich kein Raum ist (vgl. die Urteile des BFH vom 16.7.1970, V R 138/69, BStBl II 1970, 709; vom 4.2.1971, V R 86/70, BStBl II 1971, 430 und vom 29.8.1974, V R 90/70, BStBl II 1975, 29; Urteile des EuGH vom 15.6.1989 - Rs 348/87, Umsatzsteuer-Rundschau - UR - 1991, 28 und vom 18.1.2001, Rs C-83/99, UR 2001, 210).
  • FG Düsseldorf, 26.06.2002 - 5 K 2483/00

    Pensionspferdehaltung; Viehhaltung; Reitsportanlage; Nebenleistung; ermäßigter

    Im übrigen verweist der Senat auf die Rechtsprechung des BFH und des Europäischen Gerichtshofes - EuGH - , wonach für eine ausdehnende Auslegung des Gesetzeswortlautes oder eine analoge Anwendung umsatzsteuerrechtlicher Begünstigungsvorschriften auf andere, im Gesetz nicht genannte Tatbestände zur Vermeidung einer Wettbewerbsverzerrung grundsätzlich kein Raum ist (vgl. die Urteile des BFH vom 16.7.1970 V R 138/69, BStBl II 1970, 709; vom 4.2.1971 V R 86/70, BStBl II 1971, 430 und vom 29.8.1974 V R 90/70, BStBl II 1975, 29; Urteile des EuGH vom 15.6.1989 - Rs 348/87, Umsatzsteuer-Rundschau - UR - 1991, 28 und vom 18.1.2001, Rs C-83/99, UR 2001, 210).
  • FG Düsseldorf, 01.12.1995 - 5 K 555/90

    Umsätze aus der Tätigkeit als Bausparkassenvertreter, Versicherungsvertreter und

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